In Bayern wird der erste Bürgermeister von den Bürgern einer
Gemeinde direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zur Wahl ist eine
absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Erzielt keiner der
Bürgermeisterkandidaten diese im ersten Wahlgang, kommt es zu einer Stichwahl
der beiden Bewerber mit den meisten Stimmen.
Herr Georg Ondrasch wurde am 22.Juni
2008 in einer Stichwahl zum ersten Bürgermeister der Stadt Gemünden a.Main
gewählt.
Als erster Bürgermeister vertritt Herr Ondrasch die Stadt nach außen, führt den
Vorsitz im Stadtrat und den Ausschüssen und vollzieht die Beschlüsse. Er hat im
Stadtrat und in den Ausschüssen volles Stimmrecht.
Gleichzeitig leitet er die Stadtverwaltung, ist Dienstvorgesetzter der
Beschäftigten und Beamten der Stadt Gemünden am Main, hat die Dienstaufsicht
über alle Einrichtungen der Stadt, ist zuständig für den Katastrophen- und
zivilen Bevölkerungsschutz, verleiht Ehrenbürgerrechte und
Auszeichnungen/Ehrungen, ist Standesbeamter und für kommunalrechtliche Grundfragen
zuständig. Ebenso hält der erste Bürgermeister Herr Ondrasch Bürgerversammlungen ab.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechtsstellung der Bürgermeister finden
sich in der Bayerischen Gemeindeordnung - BayGO - und in dem bayerischen Gesetz
über kommunale Wahlbeamte - KWBG.
Weitere Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister (Kommunaler Wahlbeamter auf Zeit) wird im Verhinderungsfall vom Zweiten und Dritten Bürgermeister vertreten. Die weiteren Bürgermeister werden vom Stadtrat (24 ehrenamtliche Mitglieder) für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die weiteren Bürgermeister sind ebenfalls Mitglieder im Stadtrat.